Voraussetzungen:
Mindestalter: 21 Jahre
Fahrausweis Kategorie: B oder höher
Kaution:
Kaution: CHF 1’000.-
Selbstbehalt: CHF 3‘000.-
Reservationen:
– Reservationen sind schriftlich mittels Reservierungs-Anfrage Formular, telefonisch oder per E-Mail möglich.
– Reservationsbestätigung erhalten Sie per E-Mail oder Whatsapp.
– Reservationen welche nicht eingehalten werden, können nur mit einem Gutschein zurückerstattet werden.
Haftungsausschlüsse:
– Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter nicht für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art.
Unfälle:
– Bei Unfällen ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich Luxuscar zu informieren.
– Ebenfalls verpflichtet er sich unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen und einen Rapport erstellen zu lassen.
Vorbehalte / Ausschlüsse:
– Luxuscar behält sich das Recht vor, bei schlechtem Wetter die Fahrzeuge nicht auszuhändigen.
– Bei bestehenden Mietverträgen können neue Termine vereinbart werden.
– Beidseitig gibt es keine Folgekosten.
Ausland:
– Das Fahrzeug darf nur in der Schweiz gefahren werden. Allfällige Ausnahmen können durch Luxuscar GmbH beschlossen werden und sind schriftlich einzuholen.
Versicherung:
– Haftpflicht und Vollkasko sind inkl. Der Selbstbehalt beträgt: CHF 3‘000.-
– Schäden bis zu dieser Summe, gehen immer zu Lasten des Mieters!
Nicht versichert sind:
– Schäden am Fahrzeug, an Felgen und Pneus, Motor und Getriebeschäden etc. Die durch nicht ordnungsgemässem Fahren entstehen.
– Bei Missachtung der AGB’s entfällt der Versicherungsschutz ebenfalls.
– Alkohol trinken vor, oder während der Fahrt ist strikt verboten!
– Schäden infolge Trunkenheit (bei mehr als 0.5 Promille) sind nicht versichert!
– Bei Unfällen/Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit, (bei REGEN,SCHNEEFALL oder EISGLÄTTE etc.) und bei Schäden durch zu nahes Auffahren, gilt Haftung durch den Mieter.
Die gesamten Kosten der entstandenen Schäden sind sofort zu bezahlen.
Verbote:
– Das Rauchen, Essen und Trinken im Fahrzeug ist verboten!
– Fahrten ohne erforderlichen Führerschein, Lernfahrten, Abschleppen, Autorennen und ¼ Meilen sowie Teilnahme an Rennsport-Anlässen ist absolut verboten! Keine Versicherungsdeckung!
– Ebenfalls verboten sind Tiefgaragen und enge Parkplätze!
– ESP deaktivieren ist strikt verboten!
– Offroad oder Waldfahrten ebenfalls verboten
– BEI GROBER VERUNREINIGUNG, SCHLAMM ODER DRECK WERDEN CHF 500.- FÜR DIE REINIGUNG VON DER KAUTION DIREKT ABGEZOGEN!
Verkehrsübertretungen:
– Der Mieter haftet während der Mietfrist bis zur Rückgabe für alle Verkehrsübertretungen.
– Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Übergabe / Rückgabe:
– Die Übergabe und Rückgabe erfolgen an der Geschäftsstelle der Luxuscar.
– Es wird bei der Übergabe / Rückgabe jeweils ein Rapport ausgefüllt und eventuelle Schäden sind schriftlich und auf Foto festzuhalten.
– Fahrzeug ist vor der Rückgabe vollzutanken.
– Bei verspäteter Rückgabe wird ein Zuschlag in Höhe von 50% der nächsten annullierten Miete verrechnet.
Fehlmanipulationen:
– Schäden am Fahrzeug durch überdrehen des Motors, überhitzen der Kupplung durch langes Schleifen, Kavalierstarts, übermässiger Reifenverschleiss sowie jegliche Art der Fehlmanipulation bedingen der vollumfänglichen Haftung durch den Mieter.
– Diese Schäden können mittels Computer genau nachgewiesen werden!
Fahren einer Drittperson:
– Der Mieter kann das Nutzungsrecht aus dem Mietvertrag nur mit Zustimmung des Vermieters auf eine weitere Person übertragen. Drittfahrer sind durch den Mieter bei Vertragsabschluss zu nennen.
Stand: 15.11.2020
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